Regeln
Service- und Reparaturbedingungen
Der Volksmund sagt: Freundschaften zerbrechen am Geld. Um Geld kann man sich aber nur streiten, wenn die Vereinbarungen zuvor unklar oder missverständlich waren. Andererseits sind im „Kleingedruckten“ oft Fußangeln enthalten – die man erst im Ernstfall schmerzlich erkennt.
Daher will Jurassic Cars ‘n Bikes seine Bedingungen - man sollte besser „Regeln der Zusammenarbeit“ sagen – fair und (relativ) kurz halten.
Vor Beginn der Arbeiten legen wir mit dem Kunden den Umfang der Arbeiten möglichst detailliert und schriftlich fest.
Arbeiten an Oldtimern sind aus begreiflichen Gründen nur nach Aufwand möglich. Natürlich nennen wir Ihnen vor Ausführung einen Kostenrahmen aufgrund der offensichtlichen und angegebenen Störungen und Mängel. Verdeckte Mängel bleiben vorbehalten.
Sollen – noch vor Auftragserteilung – zunächst eingehendere Untersuchungen, Tests, Probefahrten, Teildemontagen usw. unternommen werden, so führen wir diese Arbeiten gerne zu den entsprechenden Stundensätzen durch.
Für manche Oldtimer sind Ersatzteile oft besonders schwer zu beschaffen oder es ergeben sich während der Bearbeitung alter Teile zusätzliche Schwierigkeiten die teils noch erheblich höheren Kosten verursachen können und auch zugesagte Lieferzeiten erheblich verzögern. Werden solche Umstände bekannt, so benachrichtigen wir den Kunden und beraten das weitere Vorgehen und legen gegebenenfalls einen neuen Kostenrahmen fest. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Oldtimern Abweichungen von Kosten-Schätzungen vorbehalten bleiben müssen. Der Kunde kann jedoch bei Auftragserteilung einen maximalen Kostenrahmen bestimmen, den wir nicht überschreiten; Ausnahmen bleiben hier bereits zuvor erteilte Aufträge an Fremdfirmen, die nicht mehr zu stoppen sind. Gleiches gilt für einen vom Kunden verlangten Abbruch der Arbeiten.
Für schwer zu beschaffende Ersatzteile, Nachfertigungen und für Fremdleistungen (Motorenbearbeitung, Sattlerarbeiten, Verchromen, Lackierarbeiten usw.) sowie für Teile, auf die wir beim Einkauf keinen Nachlass erhalten, berechnen wir zur Abdeckung unserer Kosten einen angemessenen Aufschlag.
Für fremde Dienstleistungen, die wir in Ihrem Auftrag ausführen, z.B. wie Wagenpflege, TÜV- Erledigungen, Zulassungen usw. verrechnen wir den tatsächlich aufgewendeten Zeitaufwand, zuzüglich der fremden Originalgebühren.
Der Kunde kann auf Wunsch neue oder gebrauchte Ersatzteile beistellen oder einzelne Dienstleistungen selbst organisieren.
Fehlersuche: an älteren Fahrzeugen können Störungen auftreten, deren Ursache auch für erfahrene Fachkräfte nur sehr schwer zu lokalisieren sind, bzw. die einen sehr beachtlichen Zeitaufwand erfordern können. Für manche Arbeiten sind zeitweise auch zwei Monteure notwendig. Wir bitten um Verständnis, dass dieser Zeitaufwand zu dem oben genannten Stundensätzen voll abgerechnet werden muss – und zwar auch dann, wenn die Fehlerursache nicht lokalisiert und der Fehler nicht behoben werden kann. Gegebenenfalls ist bei Auftragserteilung ein Limit für die Fehlersuche vom Kunden festzulegen.
Fahrzeug-Beurteilungen außer Haus führen wir zum Verrechnungssatz des Werkstattleiters zuzüglich Reisekosten/Spesen durch. Voraussetzung für eine objektive Beurteilung ist, dass das Fahrzeug fahrbereit ist (und auch tatsächlich verkehrssicher bewegt werden kann) und auf einer Hebebühne oder Grube auch von unten besichtigt werden kann. Nicht fahrbereite Fahrzeuge können nicht abschließend beurteilt werden. Auf Wunsch – und gegen Berechnung - holen wir das Fahrzeug selbst oder veranlassen den Transport zu uns nach Schwalmtal.
Übersteigen die voraussichtlichen Reparatur- oder Restaurationskosten insgesamt € 1.500-, so ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 1/3 der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig. Zum jeweiligen Monatsende berechnen wir die bis dahin aufgelaufenen Leistungen einschließlich der bereits beschafften Ersatzteile. Die Anzahlung bleibt stehen und wird erst mit der Schlussrechnung verrechnet.
Ein zügiger Fortgang der Arbeiten ist nur gewährleistet, wenn unsere Monatsrechnungen innerhalb 14 Tagen ausgeglichen werden. Die Schlusszahlung ist mit Übernahme des Fahrzeuges bzw. sofort nach Erstellen der Schlussrechnung fällig.